Herzlich Willkommen bei mir in Marl-Hüls im ehemaligen Commerzbankgebäude.

 

Ich übe meine schwerpunktmäßige Tätigkeit im Sozial -, Arbeits- und Versicherungsrecht im Kreis Recklinghausen seit 2010 in der Bergstr. 19 aus, nunmehr in der dritten Etage.

Seit über 20 Jahren vertrete ich die Mandanten an den Arbeitsgerichten sowie in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere vor allen Sozialgerichten im Ruhrgebiet, dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen und dem Bundessozialgericht in Kassel, aber auch in alltäglichen Zivilstreitigkeiten vor den Amts -und Landgerichten. Dort liegt seit vielen Jahren ein weiterer Schwerpunkt bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften (z.B. Invalidität, Berufsunfähigkeit)

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Da ich oft im Bundesgebiet unterwegs bin, bitte ich von spontanen Besuchen ohne telefonische Voranmeldung beim Servicesekretariat unter Tel. 02365 / 20 52 137 nach Möglichkeit abzusehen.

Denken Sie daran, dass einfach gelagerte Sachverhalte oft über Telefonkonferenz oder Austausch von Unterlagen per Mail bearbeitet werden können. Ich bitte dies angesichts der fortbestehenden Coronasituation zu prüfen, wenn Sie persönliche Vorsprachen beim mir vor Ort in Betracht ziehen. Dadurch ersparen Sie sich völlig unnötige Wege und kostbare Zeit.

Ich führe sofort nach Ihrer Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat und den Servicemitarbeitern  grundsätzlich noch am selben Tage  ein persönliches, telefonisches Vorgespräch, ob sich der Fall für eine anwaltliche Vertretung eignet.

Ich nehme mir auch Zeit für ausführliche Telefon -und Videokonferenzen. Alle notwendigen Unterlagen werden Ihnen sogar bequem ins Haus geschickt.

 

 

 

Themenschwerpunkte :

 

 Sozialrecht:

-Schwerbehindertenverfahren (Erst - und Verschlimmerungsanträge, Verfahren wg. Kündigung Schwerbehinderter vor den Integrationsämtern )

In diesem Bereich bin ich seit vielen Jahren bestrebt, meinen Mandanten durch die Erlangung der Schwerbehinderteneigenschaft eine vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte mit geringen Abschlägen zu ermöglichen. 

 -Erwerbsminderungsrenten und sonstige Renten (Witwenrenten u.a.)

-sozialmedizinisches Gutachterwesen, Auswahl von Gutachtern im Sozialgerichtsverfahren

-Berufskrankheiten gegenüber der Berufsgenossenschaft und Arbeitsunfälle

- Long-Covid und COVID-19 Corona Infektionen als Arbeitsunfall und Berufskrankheit BK 3101 (Verletztengeld, Verletztenrente)

- Unfälle im Homeoffice und BG-Leistungen

-Ansprüche gegen die Krankenkasse

 -Das gesamte Hartz IV -Recht - insbesondere gegen das Jobcenter Kreis Recklinghausen (z.B. Sanktionen, Kosten der Unterkunft, Erstausstattung, Leistungsverweigerung, eheähnliche Lebensgemeinschaft)

-Einstufung nach der Pflegeversicherung

-Rückforderung von Leistungen

 

Arbeitsrecht :

-Arbeitsrecht und Kündigungsschutzverfahren , (betriebsbedingte, verhaltensbedingte, krankheitsbedingte Kündigungen) , Abfindung, Lohnforderung, Kurzarbeitergeld

-Abmahnungen

-Überstundenvergütungen

-Entfristungsklagen

-Verfahren wegen Arbeitslosengeld 1 und Sperrzeiten bei Aufhebungsvertrag

-Abwicklungsvereinbarungen

 

Privates Versicherungsrecht:

 -Verfahren gegen private Unfallversicherung / Invaliditätssumme / Gliedertaxe

-Private Berufsunfähigkeitsversicherung

-Elternunterhalt und Rückgriff Sozialamt

 

  

Weitere Tätigkeitsgebiete :

 

 -Verträge des täglichen Lebens (z.B. Autokauf, Möbelkauf, Streit mit Telekommunikationsanbietern, Sachmängel, Dienst- und Werkleistungsverträge )

 -Scheidung und Unterhalt

-Kauf-, Miet- und sonstiges Vertragsrecht

-Verbraucherrecht

 

Wichtige Downloads :

 

Beratungshilfeformular

Aktuell  :  Sozialschutz-Paket vom 27.03.2020 (u.a. Erleichterungen Hartz IV SGB II

 Hier der Gesetzestext :  Sozialschutzpaket 

 

Aktuell : Vereinfachter Hartz IV - Antrag für Bewilligungszeiträume, die ab 01.03.2020 beginnen :

hier:       Hartz4-Antrag 

Weitere wichtige Informationen gibt es bei :  Jobcenter.digital

Alle Merkblätter und Formulare : hier:   Formulare

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EU - Bürger Leistungsauschlussgesetz ab 01.01.2017 in Kraft

Mit Gesetz vom 22.11.2016 wurde der grundsätzliche Ausschluss des Anspruchs von EU-Bürgern auf Sozialleistungen, welche mit dem Ziel der Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, beschlossen.

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Neuerungen beim Bürgergeld

Der tatsächliche Gesetzestext zum Bürgergeld liegt nun vor.

Im Regelungskern ist es weiter Hartz IV, jedoch wurden viele verfassungswidrige  Regelungen nun beseitigt. Es wurde vieles entschärft und klargestellt. 

Ein wesentlicher Kern ist die nun eingeführte "Karenzfrist" von einem Jahr ab Bezug der Leistungen. Diese wirkt sich bei der Übernahme  Kosten der Unterkunft und der Vermögensanrechnung aus.

40.000 € für die leistungsberechtigte Person und 15.000 € für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft, das ist die neue Erheblichkeitsgrenze.

 Es gilt für ein Jahr die bloße Erklärung und Wort des Antragstellers, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden sei. Nachforschungen, sind nur aufgrund massiver Verdachtsmomente zulässig.

Was die Unterkunft betrifft, findet im ersten Jahr keinerlei Angemessenheitsprüfung statt, sei z.B. das Haus auch noch so groß und prunkvoll. Sie gilt auch nicht als normales Vermögen.

Interessant wird es nach Ablauf des Jahres: 

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BSG : Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig, wenn Jobcenter nur fordert, aber bei eigenen Zusagen vage bleibt

Das BSG in Kassel hat die Urteile der Vorinstanzen bekräftigt und die Revision des Jobcenters im Urteil vom 23.06.2016  zurückgewiesen (Az.: B 14 AS 30/15 R).

Das bedeutet, wenn das Jobcenter im Gegenzug nur "heisse Luft" verspricht, eine wegen Verstoß der Pflichten aus der EGV verhängte Sanktion rechtswidrig ist.

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LSG NRW : Weigerung der Übernahme der Mietschulden grds. ermessensfehlerhaft

Das LSG NRW hat im Beschluss vom vom 17.09.2013 - L 19 AS 1501/13 B entschieden, dass eine Weigerung der Übernahme der Mietschulden grds. ermessensfehlerhaft ist.

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